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KiNDERSHOP ZWERGLi

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

Kindershop Zwergli nimmt gebrauchte/oder auch neue Kleidung, Spielsachen und alles rund ums Baby/Kind bis 12 Jahre sowie alles fürs werdende Mami in Kommission und bietet diese zum Verkauf an.

Kindershop Zwergli behält sich vor, diese Ware im Internet anzubieten. Die Artikel müssen, frisch gewaschen, gut erhalten, modern, vollständig fleckenfrei und wenn nötig gebügelt sein.

Wir behalten uns vor auszusuchen, was wir annehmen möchten.

Die Preise werden von uns festgelegt. Bei Bedarf erlauben wir uns, den Verkaufspreis anzupassen. Gegen Ende der Saison, werden wir den VP bis zu 50% reduzieren.

 

Es werden pro Termin nicht mehr wie 1 Tasche bei der Grösse 50 bis 86 und 2 grosse Taschen ab der Grösse 92 mit Kleidern, Schuhen und Spielzeug angenommen. Bitte die Taschen im Voraus beschriften mit Deinem Namen oder der Kundennummer.

Frühling/Sommerartikel können ab Ende Februar bis März, Herbst/Winterartikel ab Ende August bis September des jeweiligen Jahres abgegeben werden.

!! Unterhosen und Socken, werden nicht angenommmen. Schuhe nur wenn sie neuwertig sind bis Gr. 37! Keine Plüschtiere (nur für Spenden), DVDs, CDs, Kinderwagen, Autositze, Gewaltspiele oder Videos!

Der Kindershop Zwergli übernimmt keine Haftung für allfällige Verluste der in Kommission genommenen Artikel. z.B. wegen Feuer, Wasser, Diebstahl und/oder andere Beschädigungen.

Es gibt keine Kleider und Schuhe Rückgabe.

Deine Artikel werden bei nicht Verkauf an sorgfältig ausgesuchte karitative Einrichtungen gespendet oder an Familien in der Schweiz welche Unterstützung brauchen. Es wird darauf geachtet, dass die schönsten gut laufenden Artikel nochmals eine Saison länger im Sortiment bleiben.

Ausser bei den Spielsachen und alles andere rund ums Kind, da darfst du gerne vermerken wenn du es retour haben möchtest. Normalerweise bleibt es bis zu zwei Jahren im Sortiment. Alle Spielsachen unter dem Verkauspreis von CHF 5.00 werden bei nicht verkauf gespendet.

 

Dein Anteil:

Du bekommst 40% des Verkaufspreises (ab Fr. 100.- bekommst du 50%) ausbezahlt.

Die Auszahlung des Guthabens kann jederzeit nach Verkauf erfolgen. Das Guthaben muss bis spätestens am 23. Dezember abgeholt werden. 

Nach Ablauf dieser Frist verfügen wir frei über den Erlös.

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